Die aktualisierte TRGS 527 Nanomaterialien erschien am 19.02.2020.
Der Anwendungsbereich entspricht jetzt der Verordnung (EU) Nr. 2018/1881. D.h. sie gilt nicht für natürliche Nanomaterialien, solange keine Tätigkeiten mit ihnen ausgeführt werden, und sie gilt nicht für prozessbedingt entstehende Nanomaterialien.
Weitere Änderungen sind:
- Aktualisierte Hinweise zur Identifizierung von Nanomaterialien
- Zusammengeführte Hilfestellungen zur Gruppeneinteilung von Nanomaterialien
- Einführung eines Beurteilungsmaßstabs für GBS-Nanomaterialien
- Ergänzte Hilfestellungen für Gefährdungsbeurteilungen
- aktualisierte Hinweise zu Schutzmaßnahmen
- Zusammenfassung und Aktualisierung der Hilfestellungen zur Wirksamkeitsprüfung der Schutzmaßnahmen