Homeoffice in Kellerräumen? Gefahr durch Radon muss geprüft werden!

Arbeiten Ihre Beschäftigten in einem Homeoffice bzw. an einem Telearbeitsplatz im Keller? Dann ist es die Aufgabe des Arbeitgebers zu prüfen, ob eine Gefahr durch Radon besteht.

Was ist so gefährlich an Radon?

Radon ist ein radioaktives Edelgas. Es entsteht als Zerfallsprodukt von uranhaltigen geologischen Untergründen, und auch unter der Wohnbebauung. Uran kommt natürlich vor und seine Intensität ist abhängig von der geologischen Lage.

Radon ist bekannt dafür, dass es Lungenkrebs hervorruft. Deshalb wird Radon durch das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung besonders hervorgehoben.

Da Radon als Gas aus dem Untergrund aufsteigt, sind die Kellerräume zuerst der Gefahr ausgesetzt.

Hat Radon Grenzwerte?

Es wurde eine Referenzwert von 300 Becquerel/m3 festgelegt. Dieser Referenzwert ist kein Grenzwert, es muss auch schon vorher gehandelt werden! Die Radon-Konzentration soll im Jahresmittel unterhalb von 300 Becquerel pro Kubikmeter liegen. Ist die Radon-Konzentration höher, sind Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten an diesen Arbeitsplätzen zu ergreifen.

Was müssen Arbeitgeber bezüglich einer Radonbelastung veranlassen?

Arbeitgeber müssen prüfen, ob die in einem Homeoffice oder am Telearbeitsplatz in Kellerräumen arbeitenden Beschäftigten gefährlichen Konzentrationen von Radon ausgesetzt sind.

Dafür ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, die die Situation einschätzt und Maßnahmen ableitet. Es wird zuerst ermittelt, ob Beschäftigte in Kellerräumen arbeiten. Dann wird das Risiko über die örtliche Lage ermittelt. Bei möglicher Belastung sind Messungen mittels passiver Radon- Detektoren durchzuführen, die mind. 3 Monate dauernAuf Grund dieser Daten werden Maßnahmen festgelegt. Solche Maßnahmen können sich über Lüften bis hin zur Isolierung gegen das Radon, so dass das Gas gar nicht erst in die Räume eintreten kann, gestalten. Anschließend sind die Maßnahmen zu prüfen.

Radonvorsorgegebiete

Radonvorsorgegebiete sind Gebiete, in denen eine hohe Konzentration von Radon zu erwarten ist. Für Radon-Vorsorgegebiete gelten erhöhte Anforderungen an den Schutz vor dem gefährlichen Radon.

In den ausgewiesenen Radonvorsorgegebieten  müssen die Arbeitgeber bis zum 30.06.2022 die Messergebnisse von 12 Monaten Radonmessungen an Arbeitsplätzen im EG oder Keller vorlegen können. Dies betrifft ausgewiesene Flächen der Bundesländer Baden-Würtemberg, Bayern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen.

Weitere Informationen zu Radon

Das Bundesamt für Strahlenschutz gibt hier Informationen über die relative kostengünstigen Messungen und Anbieter der Messungen.