Die neue Branchenregel Metallbau

Was bringt die neue Branchenregel Metallbau / DGUV Regel 109-607 aus 10/2020

Ganz interessant und hilfreich bietet die neue Branchenregel Metallbau für grundsätzliche und spezielle Tätigkeiten die rechtlichen Grundlagen, potenziellen Gefährdungen und mögliche Präventionsmaßnahmen an. Eine sehr gute Grundlage für die betreffenden Beispiele und anregend für Möglichkeiten, die nicht aufgeführt sind.

Die Gliederung ist übersichtlich, die Branchenregel ist bebildert und mit Praxistipps versehen. Verantwortlichen und Beschäftigten wird die korrekte Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen sehr erleichtert.

Finden Sie in der Branchenregel Metallbau Hinweise zu Werzeugmaschinen, Pressen, Handmaschinen, Schweißen, Erodieren, Schleifen, Oberflächenbehandlung und Arbeiten auf Baustellen sowie Innerbetrieblicher Transport.

Wichtig: DGUV Regeln helfen die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Normen usw. anzuwenden. Sie können aber auch andere Lösungen wählen, die im Ergebnis mindestens ebenso sicher sein müssen. Und diese Maßnahmen sollten unbedingt in einer Gefährdungsbeurteilung dokumentiert sein.