DGUV Information 205-003: Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten

Neue Regelung zum Brandschutzbeauftragten

Die DGUV Information 205-003 „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“ vom Dezember 2020 ist spätestens zum 01. Januar 2024 anzuwenden. Übergangsweise darf die alte Version noch bis zum 31.12.2023 angewendet werden.

Wann sind Brandschutzbeauftragte zu bestellen?

Brandschutzbeauftragte müssen aufgrund von Rechtsvorschriften, behördlicher Auflagen oder Gefährdungsbeurteilungen und bestellt werden. Auch die Musterbauordnung für Gebäude besonderer Art und Nutzung (Sonderbauten) fordert Brandschutzbeauftragte (u.a. für Industriebauten, Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Hochhäuser)

Welche Aufgaben haben Brandschutzbeauftragte?

1. Brandschutzbeauftragte führen eine Gefährdungsbeurteilung durch. Zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung sind folgende Grundlagen zu beachten:

  • Arbeitsschutzgesetz
  • Technische Regel für Arbeitsstätten A 2.2 „Maßnahmen gegen Brände“
  • Technischen Regeln für Gefahrstoffe „Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“
  • TRGS 800 „Brandschutzmaßnahmen“

2. Brandschutzbeauftragte organisieren den innerbetrieblichen Brandschutz.

3. Brandschutzbeauftragte sind Ansprechpartner im Unternehmen zum vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutz und zum betrieblichen Notfallmanagement.

4. Brandschutzbeauftragte erstellen und pflegen die Brandschutzordnung

5. Brandschutzbeauftragte wirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren mit

6. Brandschutzbeauftragte wirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen, Anforderungen des Feuerversicherers mit und sie führen interne Brandschutzbegehungen durch.

Wie sind Brandschutzbeauftragte zu bestellen?

Brandschutzbeauftragte werden schriftlich bestellt. In der Bestellung sind Zuständigkeitsbereich, Aufgaben, Rahmenbedingungen sowie die Nutzung der brandschutzrelevanten Unterlagen und der Zutritt zu betreffenden Räumen zu regeln.

Als Brandschutzbeauftragte darf nur bestellt werden, wer eine Ausbildung zur brandschutzbeauftragten Person hat und über gewerbe- und branchenspezifische Kenntnisse verfügt.

Für Unternehmen mit einer erhöhten Brandgefährdung können Zusatzqualifikationen erforderlich sein:

  • Feuerwehrtechnische Ausbildung
  • Ausbildungshintergrund Werkfeuerwehrmann-/frau
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit