Antirutschmatten, Rutschtunnel, Rutschbretter sind Medizinprodukte
Die kleinen Helfer in der Pflege sind Medizinprodukte. Dazu gehören z.B. Rutschtunnel/Gleitmatten, Antirutschmatten, Rutschbretter, Haltegurte und Drehteller. Medizinprodukte sind generell nur durch unterwiesene Beschäftigte einzusetzen. Somit müssen Beschäftigte aus der Pflege unterwiesen sein, um mit den Mitteln arbeiten zu dürfen.
Auch wenn diese Arbeitsmittel (Rutschbretter usw.) hilfreich sind und die Pflege erleichtern und die Pflegenden entlasten.
Dennoch sind diese Medizinprodukte zum Teil rezeptierungspflichtig im Rahmen der Teilhabe und Mobilität für die Patienten. Das heißt. Ärzte können diese kleinen Helfer verschreiben und dabei den Pflegenden Unterstützung bieten. Beiden Seiten wird geholfen.
Von Drehtellern wird dennoch abgeraten, weil es mittlerweile Unfälle gab, so die BGW. Die Drehwucht ist nicht gut berechenbar und die Patienten müssen unbedingt sicher stehen können. Sonst wird es mit den Drehtellern schnell gefährlich. Also gilt auch hier: Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht.
Unfälle durch Beschäftigte mit den Hilfsmitteln sind bei den Unfallversicherern versichert. Auch Patientenunfälle sind über die VBG versichert, wenn diese Stationär aufgenommen sind.