Arbeitsschutzprogramm gegen Missstände in Fleischwirtschaft

Missstände in Fleischwirtschaft

Wegen der schon lange bekannten und aktuellen Kritiken bezüglich des Arbeitsschutzes, der Hygiene, d.h. aller Missstände in Fleischwirtschaft, beschloss das Bundeskabinett im Mai 2020 hoffentlich ausreichende Maßnahmen. Die wesentlichen Aspekte lesen Sie hier. Ausfühlichere Informationen können Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales finden.

  1. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erarbeitet eine Novelle des Arbeitsschutzgesetzes.
  2. In Risikobranchen wird es häufigere Kontrollen durch die Arbeitsschutzbehörden geben.
  3. Die Bundesregierung prüft, wie sie Unternehmen zur Sicherstellung von Mindeststandards verpflichten kann.
  4. Ab dem 01.01.2021 wird das Schlachten und die Fleischverarbeitung nur noch von betriebsangehörigen Arbeitnehmer*innen zulässig sein. Werkverträge und Arbeitnehmerüberlassungen sind nicht mehr möglich.
  5. Eine Kontrolle von Unterbringungsbedingungen soll gewährleistet werden.
  6. Durch das Projekt „Faire Mobilität“ wird ausländischen Beschäftigten ein unabhängiges und umfassendes Informationsangebot in ihrer Sprache zur Verfügung gestellt. Es informiert über geltenden arbeits- und sozialrechtlichen und Hygiene-Vorschriften.
  7. Es wird eine rechtliche Pflicht zur digitalen Arbeitszeiterfassung festgelegt.
  8. Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetzes werden von 15.000 € auf 30.000 € verdoppelt.
  9. Für alle Beschäftigten in der Fleischwirtschaft (einschließlich Praktikanten) soll eine Absicherung gegen Unfall- und Gesundheitsrisiken sichergestellt werden