Neue TRGS 528 „Schweißtechnische Arbeiten“

Alte Gliederung mit Aktualisierungen, Änderungen und Verschärfungen und 2 neuen Anhängen. So stellt sich die im Februar 2020 neu erschienene TRGS 528 Schweißtechnische Arbeiten dar.

Verschärfungen zum Schweißtechnische Arbeiten erfolgten bezüglich

  • Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW)
  • maximalen Arbeitsplatzkonzentrationen (MAK) sowie
  • krebserzeugenden Gefahrstoffen

2 neue Anhänge wurden aufgenommen

  • Anhang 2 „Entscheidungshilfen für die Auswahl von Schutzmaßnahmen“
  • Anhang 3 „Spezifische Informationen für ausgewählte Sparten”.

Anwendungsbereich zum Schweißtechnischen Arbeiten wurde ergänzt

  • Nicht mehr nur „Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren”, jetzt werden auch thermisches Schneiden oder Flammrichten sowie additive Fertigungsverfahren mit Metallpulvern genannt.

Begriffe wurden erweitert

  •  „Enge Räume” und „Absaugung” wurden neu aufgenommen.

Ergänzende Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung werden gemacht

Es wurden Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung zu den Themen ergänzt:

  • Gefahrstoffe beim Flammrichten bezüglich nitroser Gase
  • Gefahrstoffe bei additiven Fertigungsprozessen mit Metallpulvern bezüglich Eisen, Chrom, Nickel
  • Gefahrstoffe beim Schweißen
  • Gefahrstoffe beim thermischen Schneiden und Ausfugen bezüglich gasförmiger Gefahrstoffe
  • Gefahrstoffe beim thermischen Spritzen bezüglich Spritzzusatzwerkstoffe
  • Gefahrstoffe beim Löten, hier Weichlöten und Hartlöten
  • werkstoffspezifische Faktoren relevanter Gefahrstoffe aufgenommen und diese den jeweiligen gesundheitlichen Wirkungen zugeordnet. 
  • entsprechend verfahrensspezifischer Faktoren erfolgt eine Einteilung in vier Emissionsgruppen, in Abhängigkeit der Partikelgrößen
  • Schweißverfahren mit den dazugehörigen Emissionsraten
  • potenzielle Erstickungsgefahr durch austretende Gase
  • erhöhte Brandgefahr durch unbeabsichtigt freigesetzten Sauerstoff

Und Achtung: ab jetzt ist auch eine Wirksamkeitsprüfung der Maßnahmen gefordert!

Schutzmaßnahmen für Schweißtechnische Arbeiten wurden konkretisiert

Die bekannte Abfolge STOP wurde nun auch in dieser TRGS aufgenommen:

1. Substitutionsprüfung 

2. lüftungstechnische und bauliche Maßnahmen (Lüftungsverfahren ohne Erfassungselemente in der Nähe der Schweißstellen gelten nicht mehr als zulässige Schutzmaßnahme!)

3. organisatorische und hygienische Maßnahme

4. persönliche Schutzmaßnahmen mittels PSA