Wie berechnet sich die Anzahl der Vollzeitarbeitnehmer im Arbeitsschutz?

Vollzeitarbeitnehmer

Die Anzahl von Beschäftigten im Arbeitsschutz wird als Vollzeitarbeitnehmer dargestellt.

Die Anzahl von Beschäftigten ist relevant, wenn es um die Einberufung eines ASA (Arbeitsschutzausschuss), Berechnung der Einsatzstunden von SiFa und Betriebsarzt oder der Bestellung von Sicherheitsbeauftragten geht. Denn es werden nicht die Köpfe gezählt, sondern die sogenannten Vollzeitarbeitnehmer.
Ein Vollzeitarbeitnehmer wird mit dem Faktor 1 berücksichtigt und Teilzeitarbeitnehmer mit den Faktoren 0,5 bzw. 0,75.