Homeoffice

Was ist im Homeoffice berufsgenossenschaftlich versichert?

Anlässlich der aktuellen Lage, dass wegen der Corona Pandemie viele von zu hause im Homeoffice arbeiten, treten die Fragen nach dem Versicherungsschutz öfter auf, bzw. Fragen, welche Unfälle nach drei Tagen gegenüber der Berufsgenossenschaft meldepflichtig sind.

Diese Frage ist eigentlich leicht zu beantworten. Versichert sind alle Tätigkeiten im Homeoffice, deren Handlungstendenz ist, dem Unternehmen zu dienen bzw. betriebliche Aufgaben zu erfüllen. Verunfallte eine Person, so ist zu klären, ob zum Zeitpunkt des Unfalls das Ziel bestand bestand, eine dem Unternehmen dienende Tätigkeit ausüben zu wollen.

Ein Beispiel aus der Pressemitteilung der DGUV vom 19.03.2020. Eine Person fällt die Treppe herunter. Wollte die Person z.B. ein privates Paket entgegennehmen, zur Toilette gehen, Essen aus Küche holen bzw. im Supermarkt kaufen oder das Kind von der Schule abholen, so ist der Unfall nicht versichert. (Sogenannte eigenwirtschaftliche Tätigkeiten) Wollte die Person die Internetverbindung prüfen, um arbeiten zu können, ist der Unfall versichert.