Erste Hilfe Plakat als einfacher Aushang
DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention, § 24 (5) besagt: „Neben der Unterweisung der Versicherten ist der Unternehmer verpflichtet, durch Aushänge der Unfallversicherungsträger oder in anderer geeigneter Form Hinweise über die Erste Hilfe anzubringen.“ Dafür ist das Erste Hilfe Plakat der DGUV Information 204-001 Plakat DIN A2 gedacht. Es ist dafür die einfachste Form, die Belegschaft zu informieren.
Es gibt Felder, in denen die notwendigen spezifischen Angaben durch das Unternehmen erfolgen müssen.
Rettungsleitstelle (Notruf), Ersthelfer/Ersthelferin, Betriebssanitäter/Betriebssanitäterin, Ort für das Erste-Hilfe-Material, Erste-Hilfe-Raum, Nächste erreichbare Ärzte/Ärztinnen, Berufsgenossenschaftliche Durchgangsärzte/Durchgangsärztinnen, Nächstgelegenes Krankenhaus.
Sie finden das Erste Hilfe Plakat hier bei der DGUV.