Aushangpflichtige Gesetze
Jetzt ist wieder der Zeitpunkt, „Aushangpflichtige Gesetze“ zu aktualisieren.
Aushangpflichtige Gesetze sind mindestens folgende Vorschriften:
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättVO)
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
- DGUV V1, DGUV V2 und DGUV V3
- Wenn in der Regel mehr als 5 Arbeitnehmer beschäftigt werden, sind zusätzlich Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) als Auszug und Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) als Auszug aushangpflichtig.
- Für das Gesundheitswesen gibt es ergänzende Aushangpflichten bezüglich Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung.
Weitere relevante Vorschriften für die Information der Belegschaft sind die Technischen Vorschriften. Hier änderten sich 2022 insbesondere:
- ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen“
- ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“
- ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“
- ASR A3.4 „Beleuchtung“ und
- TRBS 1203 „Zur Prüfung befähigte Personen“.
Aushangpflichigte Gesetze können den Beschäftigten auch digital zur Verfügung gestellt werden. Voraussetzung ist, dass jeder einen ungehinderten Zugang hat.