Werden Technische Regeln eingehalten, können Arbeitgeber davon ausgehen, dass die Anforderungen der Verordnungen erfüllt sind. Andere Lösungen sind erlaubt. Nur müssen diese mindestens gleiche Sicherheit und Schutz ermöglichen.
Falls von den Technischen Regeln abgewichen werden soll, so sind die Herleitungen und Maßnahmen unbedingt in der Gefährdungsbeurteilung ausführlich zu dokumentieren.
Falls ein Unfall mit den Abweichungen von Technischen Regeln geschieht, müssen Arbeitgeber davon ausgehen, dass ihre Maßnahmen als offensichtlich nicht ausreichend beurteilt werden. Bei Einhaltung der Technischen Regeln sind sie eher auf der sicheren Seite.