SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard

Am 16.04.2020 veröffentlichte das Bundesarbeitsministerium den neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard. (Arbeiten in der Pandemie – mehr Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit)

Der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard geht auf Grundsätze und ein betriebliches Maßnahmenkonzept ein. Das Maßnahmenkonzept beinhaltet technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen im Betrieb, die einzuhalten sind.

2 Grundsätze sind festgelegt

  • Wenn Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann, sind Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen.
  • Personen mit Atemwegssymptomen sollen sich generell nicht auf dem Betriebsgelände aufhalten.

Und 15 Aspekte sind beschrieben

1. Arbeitsplatzgestaltung

2. Sanitärräume, Kantinen und Pausenräume

3. Lüftung

4. Infektionsschutzmaßnahmen für Baustellen, Landwirtschaft, Außen- und Lieferdienste, Transporte und Fahrten innerhalb des Betriebs

5. Infektionsschutzmaßnahmen für Sammelunterkünfte

6. Homeoffice

7. Dienstreisen und Meetings

8. Sicherstellung ausreichender Schutzabstände

9. Arbeitsmittel/Werkzeuge

10. Arbeitszeit- und Pausengestaltung

11. Aufbewahrung und Reinigung von Arbeitsbekleidung und PSA

12. Zutritt betriebsfremder Personen zu Arbeitsstätten und Betriebsgelände

13. Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle

14. Psychische Belastungen durch Corona minimieren

15. Mund-Nase-Schutz und Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

16. Unterweisung und aktive Kommunikation

17. Arbeitsmedizinische Vorsorge und Schutz besonders gefährdeter Personen

Lesen den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard hier.