Gewalt bei der Arbeit
Gewalt hat viele Facetten und Anlässe. Bei Straßen- und Sozialarbeitern, Sicherheitspersonal, Feuerwehren, Polizei, alle Tätigkeiten im öffentlichen Bereich (Schwimmbäder, Buss, Bahn), bei Veranstaltungen in Behörden mit Kundenkontakt, in Gefängnissen und Gerichten, in mittlerweile auch bei Ärzten und auch innerhalb der Firmen zwischen Kolleginnen und Kollegen, kommt es Gewalt bzw. kann es zu Gewalt kommen.
Immer mehr findet das Thema Gewalt bei der Arbeit Erwähnung, denn die Gewaltvorfälle häufen sich. Sind Beschäftigte, in welcher Situation auch immer möglicherweise einer Gewaltsituation ausgesetzt, so ist eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.
Gefährdungsbeurteilung für Gewalt bei der Arbeit
In der Gefährdungsbeurteilung für Gewalt bei der Arbeit sind beispielhaft u.a. folgende Aspekte zu berücksichtigen:
Klientel
- Ist eine mögliche Klientel identifiziert, die Gewalt ausüben könnte oder bereits aus Erfahrung heraus Gewalt ausübt?
- Wie groß ist das Aggressionspotential der Klientel?
Umfeld
- Fördert oder hindert das Umfeld Aggression, wie z.B. Lärm?
- Wie sieht das Umfeld aus. Gibt es Fluchtwege, sind diese jederzeit frei?
- Ist Beleuchtung vorhanden?
- Sind Zugänge gesichert oder frei?
- Gibt es Überwachungsanlagen?
- Werden Kassenbereiche gegen Einsichtnahme geschützt?
Technische Einrichtungen
- Gibt es funktionierende Sprechverbindungen oder Personennotsignalanlagen?
Organisation
- Sind Zeugen in der Nähe?
- Wird die Arbeit allein ausgeführt, als Einzelarbeitsplatz?
- Gibt es Alarmpläne?
- Werden Gewaltvorfälle der BG als Arbeitsunfall angezeigt?
Personal
- Besteht eine gute Form des Umgangs mit der Klientel?
- Erfolgte ein Training der Beschäftigten bezüglich Haltung, Mimik, Sprache und Ausdruck?
- Gibt es Deeskalationstrainings?
- Sind Schutzhaltungen bekannt und trainiert?
Bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung und Ableitung von Maßnahmen kann unter Umständen Rat bei der Kriminalpolizei und bei Sicherheitsdiensten eingeholt werden.