Weniger Stress mit einem Business Knigge

Ein Business Knigge gibt Antworten zum Beispiel zum Essen, Kleidungen, Umgangsformen, Kontaktaufnahme, Feedback usw. Ein Business Knigge hilft den beruflichen Alltag und die beruflichen Besonderheiten ein wenig stressfreier zu meistern. Denn viele Beschäftigte sind unsicher, werden sie z.B. zum Jubiläum...

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Feuerwehrplan nach DIN 14095

Die Norm DIN 14095 regelt die Anforderungen an die Erstellung eines Feuerwehrplanes für bauliche Anlagen. Die Norm regelt die Inhalte, die farbliche und grafische Gestaltung der und über den Umfang des textlichen Erläuterungsberichts. Feuerwehrpläne sind der Feuerwehr zur Einsatzvorbereitung und...

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EmpfBS 1113 – Neue Empfehlung für Betriebssicherheit

Betriebssicherheit fängt mit der Beschaffung von Arbeitsmitteln an Die EmpfBS 1113 beschreibt die Pflichten bei der Beschaffung und Zurverfügungstellung von Arbeitsmitteln und die Pflichten durch die Beschäftigte, die diese Arbeitsmittel verwenden. Empfehlungen geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene...

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Die 5S-Methode

Die 5S Methode ist eine systematische Strukturierung der Organisation der Arbeit um nicht wertschöpfende Tätigkeiten zu minimieren. Die fünf „S“ leiten sich von den japanischen Begriffen Seiri, Seiton, Seiso, Seiketsu und Shitsuke ab. Diese fünf S stehen für 5 Schritte....

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Wer zahlt eine Brille, die auf der Arbeit kaputt gegangen ist?

Brille als medizinisches Hilfsmittel Ist die Brille eine echte Sehhilfe, also für die für die Ausübung der Tätigkeit notwendig, wird dies gemäß der Unfallversicherung als medizinisches Hilfsmittel gesehen. Wird nun während der Ausübung einer Tätigkeit während der Arbeit ein medizinisches...

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Prüfungen von Arbeitsmitteln: Prüffrist

Prüffrist Die  TRBS 1201 zur Prüfung von Arbeitsmitteln beinhaltet für einige Arbeitsmittel Prüfanforderungen. Die Tabelle 1 der TRBS 1201 enthält Informationen zu den Prüfungen vor Inbetriebnahme. Aus der Tabelle 2 der TRBS 1201 sind für die wiederkehrenden Prüfungen Prüffristen, Prüfumfang...

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Prüfungen von Arbeitsmitteln: Prüfumfang

Prüfumfang Der § 3 BetrSichV erfordert einen Umfang der Prüfung, so dass der sicherheitstechnische Zustand eines zu überprüfenden Arbeitsmittels zuverlässig beurteilt werden kann. Der Prüfumfang umfasst die Anzahl der zu überprüfenden Arbeitsmittel und die Tiefe der jeweils durchzuführenden Prüfung. Somit...

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Prüfungen von Arbeitsmitteln: Prüfart

Prüfart Prüfarten unterscheiden sich in Ordnungsprüfungen und technische Prüfungen. Die TRBS 1201 konkretisiert die Begriffe. Anlässlich der Ordnungsprüfungen ist insbesondere festzustellen, ob die erforderlichen Unterlagen zur Durchführung der Prüfung vorhanden und schlüssig sind,das Arbeitsmittel gemäß dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung eingesetzt...

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Prüfungen von Arbeitsmitteln: Prüfpflicht

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt, dass die Beschäftigten nur mit Arbeitsmittel tätig werden werden, deren Sicherheit durch Prüfungen festgestellt wurde. Dafür ist die Prüfpflicht zu ermitteln Prüfpflicht Die Prüfpflicht der Arbeitsmittel ergibt sich aus §14, §15 und §16 BetrSichV. Demnach müssen...

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Maßnahmen gegen Gefährdung durch Witterungseinflüsse: Gewitter

Blitze, die Gewittergefahr Bezüglich Gewittern und den dabei auftretenden Gefährdungen sind im Kapitel 1 der DGUV Information 214‑038 "Gewitter auf dem Vorfeld von Verkehrsflughäfen" (bisher: BGI/GUV‑I 5144) Regelungen getroffen. Kapitel 8 dieser DGUV Information gibt eine allgemeingültige Übersicht über Verhaltensregeln...

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