Geänderte Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

Neu sind die Regelungen zur Angebotsuntersuchung bei Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung. Sobald Beschäftigte regelmäßig im Freien mind. eine Stunde der natürlichen UV-Strahlung ausgesetzt sind, sind über den Beschäftigten Untersuchung anzubieten. Das heißt, die Beschäftigten müssen nicht hingehen, die Teilnahme ist seitens der Beschäftigten freiwillig. Da Krebserkrankungen der Haut aber im Vormarsch sind, ist jedem Unternehmer empfohlen die Ablehnung der Beschäftigten zu dokumentieren. Bei späteren Hautkrebserkrankungen könnte sonst das Unternehmen durch die Unfallkassen bzw. Berufsgenossenschaften empfindlich zur Kasse gebeten werden.