Berufliche Teilhabe trotz chronischer Krankheit

Chronische Krankheiten hindern Menschen häufig in ihrer beruflichen Ausübung. Es muss aber nicht heißen, dass solche Krankheiten wie z.B. Epilepsie, Rheuma oder MS eine Ausübung des Berufes gänzlich unterbinden müssen.

Der Weg zu einer Teilhabe am Arbeitsleben erfolgt über eine inkludierte Gefährdungsbeurteilung. Mit ihr werden Risiken am Arbeitsplatz eingeschätzt, die durch die Erkrankung entstehen können. Im Rahmen eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements werden die Abläufe, auch bei Veränderungen der Krankheiten, begleitet.

Das Bundesprojekt „Berufliche Teilhabe bei Epilepsie“ TEA (Teilhabe Epilepsie Arbeit) z.B. hat sich ausgiebig mit dem Arbeiten mit Epilepsie beschäftigt. Eine Vorlage zur Gefährdungsbeurteilung ist als Handlungshilfe zur Verfügung gestellt worden. Weitere Details sind der DGUV Information 250-001 zu entnehmen.

Aber auch alle anderen Erkrankungen können und sollten über inkludierte Gefährdungsbeurteilungen begleitet werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass für die Betroffenen Gefährdungen durch das Berufsleben ausgeschlossen werden können, Arbeitsplätze erhalten bleiben und für die Bertroffenen das Leben erfüllt und sinnvoll bleibt.