Die TRGS 520 „Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle“ gilt bundesweit und regelt die Einrichtung sowie den Betrieb stationärer und mobiler Sammelstellen und Zwischenlager für gefährliche Abfälle aus Haushalten, Gewerbe und öffentlichen Einrichtungen in haushaltsüblichen Mengen.
Die TRGS 520 wurde grundlegend überarbeitet, um neuen technischen und rechtlichen Entwicklungen gerecht zu werden. Dabei liegt der Änderungsschwerpunkt auf den Anforderungen an das Fachpersonal.
Neue Regelungen der TRGS 520
Laut Vorgaben der TRGS 520 muss jeder Wertstoffhof, Recyclinghof oder jede Sammelstelle eine zuverlässige und erfahrene Fachkraft gemäß Abschnitt 4.2 der TRGS 520 als Verantwortlichen sowie eine qualifizierte Vertretung benennen.
Anforderungen an Fachkräfte gemäß TRGS 520:
- Eine chemiespezifische Fachausbildung, z. B. als Chemielaborant, Chemiemeister, chemisch-technischer Assistent oder Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft.
- Nachweis einschlägiger Berufserfahrung und regelmäßiger fachlicher Weiterbildung.
- Fundierte Kenntnisse zur Identifikation von Gefahren sowie der Schutzmaßnahmen im Umgang mit gefährlichen Abfällen.
- Fachkunde ohne chemische Ausbildung: Personen ohne formale chemische Ausbildung können durch spezielle Schulungen die notwendige Fachkunde erwerben. Voraussetzung ist der Nachweis, dass sie ein vergleichbares Sicherheitsniveau gewährleisten wie Fachpersonal mit chemischer Ausbildung. Solche Schulungen werden von Einrichtungen wie den Industrie- und Handelskammern oder dem TÜV angeboten.
- Umgang mit Lithiumbatterien: Neue Vorschriften verlangen spezifische Schulungen für die sichere Handhabung von Lithiumbatterien. Zusätzlich muss ein Sicherheitskonzept für den Umgang mit diesen Batterien eingeführt werden.
Zusätzlich gelten folgende Anforderungen:
- Mindestbesetzung: Aus Sicherheitsgründen müssen mindestens zwei Personen während des Betriebs anwesend sein, wobei mindestens eine dieser Personen fachkundig sein muss.
- Erste Hilfe: Die Sammlung gefährlicher Abfälle erfordert jederzeitige Erste-Hilfe-Bereitschaft. Dies wird als erfüllt angesehen, wenn immer mindestens zwei Ersthelfer vor Ort verfügbar sind.
Der Download der TRGS 520 ist hier bei der BAUA möglich.