Neue Gefahrenklassen in der CLP-Verordnung

3 neue Gefahrenklassen

Die EU-Kommission führt neue Gefahrenklassen ein. Sie ändert mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/707 des 19.12.2022 die CLP-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Die Delegierten Verordnung finden Sie hier bei EUR-LEX.

die 3 Gefahrenklassen heißen:

  • Endokrine Disruptoren
  • Kategorie 1: bekannte oder vermeintliche endokrine Disruptoren
  • Kategorie 2: Stoffe, die in dem Verdacht stehen, endokrine Disruptoren zu sein
  • persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT); sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB)
  • persistent, mobil und toxisch (PMT); sehr persistent und sehr mobil (vPvM).

Es gelten Übergangsfristen für die Umsetzung der Stoffe und Gemische:

Stoffe

Für Stoffe, die bis zum 01.05.2025 in Verkehr gebracht werden, gilt eine Frist bis 01.11.2026. Stoffe, die ab dem 01.05.2025 in Verkehr gebracht wurden, sind sofort entsprechend einzustufen und zu kennzeichnen.

Gemische

Für Gemische, die bis zum 01.05.2026 in Verkehr gebracht wurden, gilt eine Frist bis zum 01.05.2028. Gemische, die ab dem 01.05.2026 in Verkehr gebracht wurden, sind sofort entsprechend einzustufen und zu kennzeichnen.