Gefährdungsbeurteilungen für Gefahrstoffe

Rechtliche Forderung für Gefährdungsbeurteilungen für Gefahrstoffe

Der §6 der Gefahrstoffverordnung regelt die Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe. Er fordert unter folgenden Gesichtspunkten Gefährdungsbeurteilung durchzuführen:

  • Eigenschaften der Stoffe beziehungsweise Gemische.
  • Lieferanteninformation.
  • Exposition der Beschäftigten unter Berücksichtigung aller Expositionswege.
  • Substitutionsprüfungen
  • Arbeitsbedingungen und Arbeitsverfahren inklusive der Arbeitsmittel und Gefahrstoffmengen.
  • Arbeitsplatzgrenzwerte und biologische Grenzwerte.
  • Kontrolle der Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen
  • arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung.

Zu beachten sind folgende Gefährdungen durch die Gefahrstoffe :

  • Inhalative, orale und dermale Gefährdung.
  • Explosionsschutz und Brandschutz
  • Umweltrisiken

Unterstützende Tools für Gefährdungsbeurteilungen für Gefahrstoffe

(wenn auch einige Einarbeitung vorweg notwendig ist)

Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG) der BAuA

GDA Gefahrstoffcheck der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) für CMR-Stoffe entwickelt.

ERB-Konzept für krebserzeugende Gefahrstoffe, das auf der Expositions-Risiko-Beziehung (ERB) eines krebserzeugenden Stoffes basiert. Wie in der TRGS 910, wird der Zusammenhang zwischen der Stoffkonzentration  bei der inhalative Aufnahme und der statistischen Wahrscheinlichkeit des Auftretens einer Krebserkrankung betrachtet.