Neue TRBS 1116 konkretisiert die Unterweisung von Beschäftigten

Im Anfang 2023 wurde die neue Neue Technische Regel für Betriebssicherheit 1116 veröffentlicht. Inhalte sind die Inhalte der Forderungen der Betriebssicherheitsverordnung bezüglich Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln.

Anforderungen der TRBS 1116, Unterweisung von Beschäftigten

Unterweisungen erfolgen auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung und anhand der daraus abgeleiteten Betriebsanweisung. Eine Unterweisung soll Informationen zur sicheren Verwendung der Arbeitsmittel vermitteln. Vorhandene Kenntnisse und gesundheitliche Anforderungen der Beschäftigten sind zu berücksichtigen.

Die Erstunterweisung für Arbeitsmittel umfasst folgende Inhalte:

  • theoretische und praktische Einweisung
  • Eigenschaften und spezifische Verhaltensweisen, Anzeige- und Bedienelemente
  • Sicht- und Funktionskontrollen
  • vorgesehene Verwendung des Arbeitsmittels
  • Vermittlung betrieblicher Regelungen
  • Erläuterungen zur Mitwirkungspflicht der Beschäftigten

Regelmäßig, mindestens einmal jährlich sind Wiederholungsunterweisungen durchzuführen. Thematische Schwerpunkte können sich nach der Wirksamkeit der vorab getroffenen Schutzmaßnahmen richten.

Unterweisung sind schriftlich zu dokumentieren mit Datum, Inhalten und Namen der Unterwiesenen. Die Dokumentation kann analog oder elektronisch erfolgen.

Der ganze Text der TRBS 1116 ist hier zu finden.