Lehrer haben eine besondere Pflicht bei der Leistung der Ersten Hilfe. Mehr als Privatpersonen! Das beschied der Bundesgerichtshof. Dafür müssen beispielsweise Sportlehrer eine aktuelle Ausbildung in Erster Hilfe besitzen. Können Lehrer keine zumutbare Erste-Hilfe leisten, dann handelt es sich möglicherweise um eine Amtspflichtverletzung.
Sie Lesen Sie mehr direkt auf der Seite des Bundesgerichtshofes.