Präventionskultur: Typ 3 „Mensch im Zentrum“

Aus dem Abschlussbericht zum Projekt F 2342 „Treiber und Hemmnisse der Umsetzung von Maßnahmen im Arbeits- und Gesundheitsschutz“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BAuA, 1. Auflage 2019 Dortmund/Berlin/Dresden.

Welche Typen der Präventionskulturen gibt es?

Typ 3 „Mensch im Zentrum – die Fehlervermeider“

Unternehmen dieser Präventionskultur sehen die entscheidenden Erfolgsfaktoren in Kommunikation und Kooperation mit den Beschäftig ten. Durch gemeinsames Diskutieren zu Fragen von Sicherheit und Gesundheit wird versucht, die Sensibilität für Sicherheit und Gesundheit zu verbessern. Ideen der Beschäftigten werden aufgenommen. Ein stark werteorientiertes humanistisches oder soziales Menschenbild prägt diese Unternehmen. Denn Beschäftigten werden als wichtigste Ressource angehen, auch bei der Prävention von Unfällen, wenn diese zu unsicher oder aus mangelnder Selbstverantwortung handeln. Deshalb gilt auch nicht jeder Schadensfall als vermeidbar. Es wird mit menschlichem Versagen und mit regelwidrigem Verhalten gerechnet.

Aufklärung eingetretener Schadensfälle wie z. B. auf Grund technischer oder organisatorischer Aspekte werden gegenüber der Kommunikation und Kooperation eher vernachlässigt. Denn Arbeitsschutz ist für diese Unternehmen ausschließlich auf das Verhalten der Beschäftigten zurückzuführen. Beschäftigte werden als die Hauptquelle von Fehlern und Sicherheitsrisiken gesehen.

Die aktive Beteiligung der Beschäftigten an der Gestaltung von gesundheits- und sicherheitsgerechter Arbeit steht im Vordergrund. Es wird durch den Arbeitgeber auf ein sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten hingewirkt.

Die rechtlichen Vorschriften werden eher als begrenzend und zu umfassend gesehen.

Typisch für diese Unternehmen ist ihre Orientierung an unternehmerischer Souveränität, die durch den Arbeitsschutz teilweise bedroht scheint.

Vorgehen für die Experten der Präventionskultur

  • wertschätzende Bezugnahme auf das Menschenbild, das von weitgehender Eigenverantwortung der Beschäftigten ausgeht.
  • an unternehmerische Souveränität anknüpfen und darauf verweisen, dass diese auf alle Bereiche des Arbeitsschutzes ausgeweitet werden können
  • für eine Verbesserung der verhältnispräventiven Rahmenbedingungen Sorge tragen, um der Eigenverantwortung der Beschäftigten einen sicheren Rahmen zu geben