Coronatests Gemäß der letzten Änderung vom BAnz AT 22.04.2021 gelten die Änderungen der Corona-ArbSchV bis längstens zum 30.6.2021. Neu ist, dass pro Woche den Arbeitnehmern zwei Coronatest anzubieten sind. Die Aufzeichnungen dazu beziehen sich nur auf die Beschaffung der Corona-Tests...