Beschäftigte unter Einfluss von Alkohol und Drogen

Wer ist verantwortlich bei Tätigkeiten unter Einfluss von Alkohol und Drogen

Verantwortlich für jegliche Maßnahme ist der Arbeitgeber, bzw. seine ihn vertretenden Führungskräfte.

Was tun, wenn Beschäftigte unter Einfluss von Alkohol und Drogen arbeiten

Liegt eine eindeutige Situation vor, dass ein Beschäftigter unter Einfluss von Alkohol und Drogen arbeitet, so muss der Arbeitgeber reagieren, sollte eine erhöhte Unfallgefahr vorliegen. Entweder muss der Beschäftigte das Betriebsgelände verlassen oder Arbeiten ausführen, die nicht gefährlich sind. Zu beachten ist, dass der Betroffene weder sich noch andere gefährden kann.

Schwieriger wird es bei nicht eindeutigen Situationen. Hierfür ist es sinnvoll, vorsorglich Betriebsregelungen getroffen zu haben, damit eine Verbindlichkeit sichergestellt ist. So können Abmahnungen und bei Wiederholung auch die fristlose Kündigung möglich werden. Die Kündigung kann verhaltensbedingt wegen Verstoß eines betrieblichen Alkohol-Drogenverbots, wegen Fehlverhaltens, das sich auf Alkoholkonsum begründet oder als personenbedingte Kündigung wegen einer Suchterkrankung möglich werden.

Vorausschauend Regelungen treffen zur Arbeit unter Einfluss von Alkohol und Drogen

Wann welcher Aspekt greifen kann, sollte eben vorsorglich in einer Betriebsregelungen erarbeitet sein. In das Verfahren gehören auch die betrieblichen Präventionsmaßnahmen gegen Suchtmittel, damit die Wahrscheinlichkeit einer Sucht reduziert werden und auch die Aufklärung zum Erkennen von Suchterkrankungen.