Überarbeitete TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt“

Anlass der Überarbeitung der TRGS 410 „Gefährdung durch Hautkontakt“

Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 401 wurde im Oktober 2022 wurde ganz neu gefasst. Hauptsächlich erfolgte Anpassungen an das GHS und an die ArbMedV.

Inhalt der Änderungen der TRGS 410 „Gefährdung durch Hautkontakt“

Inhaltlich änderte sich wenig. Die TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt“ gibt die Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und Tätigkeiten vor, bei denen eine Gefährdung durch Hautkontakt besteht. Das heißt nicht nur Gefahrstoffe, sondern auch Arzneimittel und Feuchtarbeit unterliegen der TRGS 410.

Zu den wichtigsten Neuerungen gehören folgende Punkte:

  • Neue Begriffsbestimmungen bezüglich Persönliche Schutzmaßnahmen, Hautmittel, Schutzhandschuhe, Durchbruchszeit und Maximale Tragedauer.
  • Umstellung der alten R-Sätze auf das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS)
  • Durchführung der Gefährdungsbeurteilung muss künftig von fachkundigen Personen erfolgen.

Vorgaben zum Aufbau der Gefährdungsbeurteilung bei Gefährdung durch Hautkontakt

  • Eigenschaften der Arbeitsstoffe, (Hautgefährdende Eigenschaften, Hautresorptive Eigenschaften, Sonstige Eigenschaften, die zu einer Gefährdung der Haut führen können (z. B. entfettende Stoffe).
  • Betriebliche Tätigkeiten sowie Arbeitsverfahren, um Art, Ausmaß und Dauer eines möglichen Hautkontaktes zu beurteilen
  • Arbeitsbedingungen bezüglich Feuchtarbeit und die Ableitung von Gefahren
  • Arbeitsbedingungen bezüglich der Erhöhung von Gefährdung (physikalische oder chemische Bedingungen).
  • Hautverschmutzende Tätigkeiten
  • Einteilung der Gefährdungen in eine der drei Kategorien: Geringe Gefährdung, Mittlere Gefährdung, Hohe Gefährdung. Eine Orientierung ist durch die Tabelle 2 der TRGS 401 zur Verfügung gestellt.
  • Festlegung von Schutzmaßnahmen, z.B. Minimieren des Kontaktes mit hautgefährdenden und hautresorptiven Gefahrstoffen gemäß STOP Prinzip. Auch hier gibt die TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt“ Schritte zur Festlegung von Schutzmaßnahmen vor. Des Weiteren werden Hautschutzplan und Unterweisungen gefordert.