Neue Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter

Achtung, Gefahr veralteter Sicherheitsdatenblätter

Am 26 Juni 2020 veröffentlicht die EU-Kommission eine Verordnung zur Anpassung der Anforderungen an die Erstellung des Sicherheitsdatenblatts (REACH-Verordnung, Anhang II). Verordnung (EU) 2020/878 vom 18. Juni 2020. Diese Verordnung gilt nun seit dem dem 01. Januar 2021.

Vorherige Sicherheitsdatenblätter konnten noch bis zum 31. Dezember 2022 angewendet werden. Die Verordnung können Sie hier finden im Amtsblatt der EU.

Hintergrund der Anpassung der Sicherheitsdatenblätter

  • Bei gefährlichen Gemischen soll eine eindeutige Formelkennung auf dem Sicherheitsdatenblatt angegeben werden.
  • Eine eindeutige Formelkennung soll bei bestimmten Gemischen, die nicht verpackt werden, auf dem Sicherheitsdatenblatt angegeben werden.
  • Festlegung, wo die Formelkennung im Sicherheitsdatenblatt erscheint.
  • Angegeben werden sollen in den Sicherheitsdatenblättern spezifische Konzentrationsgrenzwerte, Multiplikationsfaktoren und Schätzwerte, die für die akute Toxizität nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 wichtig sind, um für die sichere Verwendung von Stoffen und Gemischen zu sorgen.
  • Es werden spezifische Anforderungen für Stoffe mit Nanoformen berücksichtigt.

ToDo bezüglich Sicherheitsdatenblätter:

1. Nur noch aktuelle Sicherheitsdatenblätter ausgeben gemäß Verordnung (EU) 2020/878

2. Aktuelle Sicherheitsdatenblätter vom Lieferanten einfordern.

3. Gefahrstoffkataster überarbeiten mit den neuen SiDa-Ausgabedaten