Am 24.10.2019 fand ein Erfahrungsaustausch „Gefahrstoffe im Betrieb – Was ist zu tun?“ bei der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz statt. Die Aufsichtsbehörde berichtete u.a. über häufige Defizite bezüglich der Grundlagenerfüllung bei der Lagerung von Gefahrstoffen:
Gefahrstoffverzeichnisse fehlen oder sind unvollständig
Sicherheitsdatenblätter fehlen
Gefährdungsbeurteilungen fehlen
Hygienemaßnahmen fehlen
Maßnahmen für den nicht-bestimmungsgemäßen Betrieb fehlen
es gibt Altbestände an Gefahrstoffen
Unsere Erfahrung als Berater ist, zur Organisation der Lagerung von Gefahrstoffen ist ein Gefahrstoffverzeichnis unerlässlich. Jedoch reicht ein Gefahrstoffverzeichnis gemäß § 6 Abs.12 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bzw. TRGS 400 dafür nicht aus. Mit der Bezeichnung des Gefahrstoffs, Einstufung des Gefahrstoffs oder Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften, Angaben zu den im Betrieb verwendeten Mengenbereichen, Bezeichnung der Arbeitsbereiche, in denen Beschäftigte dem Gefahrstoff ausgesetzt sein können und Angaben zu Sicherheitsdatenblättern ist dabei keinem geholfen.
Damit ein Gefahrstoffverzeichnis zum Werkzeug für die betrieblichen Akteure werden kann, sind weitere Angaben wichtig. Z.B. Gefahrgutangaben, Wassergefährdungsklassen, Lagerklassen, Lagerorte. Am besten wird das Gefahrstoffkataster in einer Dateiform geführt, die Sortierungen und Filter zulässt (z.B. Excel). Wichtig ist, es muss ein Verantwortlicher zur Pflege des Gefahrstoffkatasters benannt werden, damit es aktuell geführt und verbindlich ist.
Sie möchten Ihr Gefahrstofflager organisieren und benötigen dafür weitere Informationen oder möchten sich beraten lassen? Dann erledigen Sie bitte zuerst folgende Schritte, bevor Sie weiter planen:
- Altbestände entsorgen
- Aktuelle Sicherheitsdatenblätter besorgen
- Gefahrstoffverzeichnis aktualisieren