TRGS 910 „Maßnahmenkonzept und Grenzwerte für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“
Die nur kleinen Änderungen in der aktualisierten TRGS 910 wurden im April 2023 durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gegeben.
Es gibt einen neuen Stoffeintrag. 1,2-Dibromethan (Ethylendibromid) wurde aufgenommen.
Die ehemalige Anlage 3 „Leitfaden zur Quantifizierung stoffspezifischer Exposition-Risiko-Beziehungen“ entfällt ersatzlos. Es gibt nun den gesonderten „Leitfaden zur Quantifizierung von stoffspezifischen Exposition-Risiko-Beziehungen und Risikokonzentrationen bei Exposition gegenüber krebserzeugenden Gefahrstoffen am Arbeitsplatz“.