Wie lässt sich der Arbeitsschutzausschuss verbindlich gestalten?

Arbeitsschutzausschuss

Wenn sich der Arbeitsschutzausschuss (ASA) eine Art Ordnung gibt, ist der beste Nutzen aus dem Gremium zu ziehen, weil er verbindlich und nicht nur als rechtliche Forderung betrachtet wird.

Folgende Aspekte sollten zum Arbeitsschutzausschuss geregelt werden:

  • Aufgabe und Ziel
  • Teilnehmer und Vorsitz
  • Einbindung von weiteren internen und externen Zuständigen und Beauftragten sowie Experten
  • Schriftführer
  • Protokolle mit Zuständigen und Terminen
  • Verteilung der Protokolle
  • Verteilung von Arbeitsunterlagen
  • Vereinbarung der Sitzungstermine
  • Einladung und Einladender
  • Tagesordnung/Agenda