Arbeitsschutzausschuss
Der Arbeitsschutzausschuss sollte sich mindestens aus folgenden Teilnehmern zusammensetzen:
- dem Arbeitgeber oder einem Beauftragten
- Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)
- vom Betriebsrat bestimmte Betriebsratsmitglieder
- Betriebsarzt
Sind im Unternehmen mehrere SiFa und Betriebsärzte tätig, so können beispielsweise die leitenden SiFa und Betriebsarzt teilnehmen.
Bei mehreren Sicherheitsbeauftragten können beispielsweise diese rotieren oder ein Sprecher teilnehmen.
An einem ASA können aber auch weitere Zuständige oder Beauftragte aus dem internen oder externen Bereich teilnehmen. Innerbetrieblich sind das z.B. Brandschutzbeauftragte, Strahlenschutzbeauftragte, Laserschutzbeauftragte, extern können dies Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaft oder Experten zu einem Thema sein.