Was plant das Arbeitsschutzkontrollgesetz?

Das Arbeitsschutzkontrollgesetz liegt seit kurzem als Entwurf vor. Hintergrund des Gesetzes sind die desolaten Zustände in vielen Firmen der Fleischindustrie.

Das Arbeitsschutzkontrollgesetz wird unter anderem das Arbeitsschutzgesetz ändern. Interessant sind für die meisten Firmen die folgenden anstehenden Änderungen, die nicht nur die Fleischindustrie, sondern nun alle Unternehmen betrifft.

Arbeitsschutzkontrollgesetz, § 21 Zuständige Behörden, Zusammenwirken mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung

Das Arbeitsschutzkontrollgesetz plant, das bei der Überwachung die zuständigen Behörden zum einen vermehrt das betriebliche Gefährdungspotenzial bei der Überachung zu berücksichtigen haben. Und zum anderen plant das Arbeitsschutzkontrollgesetz für die zuständigen Behörden, es müssen mindestens fünf Prozent der im Land vorhandenen Betriebe als Mindestbesichtigungsquote besucht werden. Von dieser Mindestbesichtigungsquote wird es auch nicht durch Landesrecht Abweichungen geben.

Zusammenfassung aus dem Arbeitsschutzkontrollgesetz

Für alle Unternehmen wird gelten, dass mit mehr Besichtigungen zu rechnen ist, insbesondere für Firmen mit hohem Gefährdungspotenzial. Was ein hohes Gefährdungspotenzial ist, wurde nicht definiert. Offensichtlich fällt aber die Fleischindustrie darunter.