Ein Feuerwehrplan dient der schnellen Orientierung von Einsatzkräften. Enthalten sind unter anderem Objektinformationen und Informationen zur Umgebung des Objekts. Löscheinrichtungen, Geschosspläne, Angriffswege, Gefahrenpunkte. Häufig wird der Feuerwehrplan auch als Brandschutzplan betitelt. Feuerwehrpläne sind alle 2 Jahre durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen. Feuerwehrpläne sind gemäß den Forderungen der DIN 14095 auszuführen. Feuerwehrpläne sind auf Grund der Bauordnungen, Sonderbauvorschriften und Katastrophenschutzgesetze der Länder zu erstellen.
Flucht-und Rettungswegepläne dienen den Beschäftigten und anderen in Gebäuden Anwesenden, den Bereich bei Brand oder anderer Gefahr zügig verlassen zu können und geben Informationen zur Ersten Hilfe sowie brandschutztechnische Einrichtungen. Auch sind kurze Informationen zum Verhalten in diesen Fällen angegeben. Anforderungen zur Gestaltung sind der DIN ISO 23601 zu entnehmen. Den Anlass zum Erstellen eines Flucht-und Rettungswegeplanes beschreibt die ASR A2.3. (bei unübersichtlicher Fluchtwegführung, bei einem hohen Anteil an ortsunkundigen Personen, in Bereichen mit einer erhöhten Gefährdung).
Evakuierungspläne geben Verhaltensregeln für den Katastrophenfall in besonders gefährdeten Bereichen vor und sind meist Teil von Katastrophenschutzplänen. Sie werden in Zusammenarbeit mit den Behörden erstellt.