TRGS 721 „Beurteilung der Explosionsgefährdung“ neu gefasst

Wesentliche Änderungen der Neufassung TRGS 721

Veröffentlicht wurde die neue TRGS 721 am 02.10.2020. Folgende Änderungen sind zu berücksichtigen:

  • Im Anwendungsbereich der TRGS 721 wird ausführlicher zwischen positiven und negativen Anwendungsbereich unterschieden. Die TRGS 721 gilt für die Beurteilung der Explosionsgefährdungen durch explosive Gemische, Sie gilt nicht für Reaktionen energiereicher Stoffe oder Gemische in der kondensierten Phase gemäß TRGS 400.
  • Die Vorgehensweise bei der Beurteilung der Explosionsgefährdung wurde konkretisiert. Insbesondere betroffen sind die Kriterien für eine Explosionsgefährdung sowie die zentralen Kenngrößen.
  • Die TRGS 721 wurde an die novellierte Gefahrstoffverordnung angepasst.
  • Bei der Beurteilung der Explosionsgefährdung wird das Thema Gefährdungsbeurteilung weit aus ausführlicher behandelt als bisher.
  • Für die Beurteilung der Explosionsgefährdungen sind alle Einrichtungen, Prozess- und Betriebsbedingungen (die für den bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage einschließlich prozessnotwendiger Sonderzustände (wie z. B. An- oder Abfahren) oder die ordnungsgemäße Durchführung einer Tätigkeit erforderlich sind, einzubeziehen.
  • Es müssen auch nachvollziehbare Dokumentationen auch zu etwaigen Abweichungen dokumentiert werden.