Am 16.04.2020 veröffentlichte das Bundesarbeitsministerium den neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard. (Arbeiten in der Pandemie – mehr Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit)
Der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard geht auf Grundsätze und ein betriebliches Maßnahmenkonzept ein. Das Maßnahmenkonzept beinhaltet technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen im Betrieb, die einzuhalten sind.
2 Grundsätze sind festgelegt
- Wenn Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann, sind Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen.
- Personen mit Atemwegssymptomen sollen sich generell nicht auf dem Betriebsgelände aufhalten.
Und 15 Aspekte sind beschrieben
1. Arbeitsplatzgestaltung
2. Sanitärräume, Kantinen und Pausenräume
3. Lüftung
4. Infektionsschutzmaßnahmen für Baustellen, Landwirtschaft, Außen- und Lieferdienste, Transporte und Fahrten innerhalb des Betriebs
5. Infektionsschutzmaßnahmen für Sammelunterkünfte
6. Homeoffice
7. Dienstreisen und Meetings
8. Sicherstellung ausreichender Schutzabstände
9. Arbeitsmittel/Werkzeuge
10. Arbeitszeit- und Pausengestaltung
11. Aufbewahrung und Reinigung von Arbeitsbekleidung und PSA
12. Zutritt betriebsfremder Personen zu Arbeitsstätten und Betriebsgelände
13. Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle
14. Psychische Belastungen durch Corona minimieren
15. Mund-Nase-Schutz und Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
16. Unterweisung und aktive Kommunikation
17. Arbeitsmedizinische Vorsorge und Schutz besonders gefährdeter Personen
Lesen den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard hier.