Neue geregelte DGUV Bauarbeiten (DGUV 38)

Zum 01.07.2020 trat die DGUV Bauarbeiten neugeregelt in Kraft.

Die DGUV Bauarbeiten wurde neu strukturiert und gestrafft. Es geht in ihr um die Baustellenleitung und Baustellenaufsicht, Standsicherheit und Tragfähigkeit von baulichen Anlagen und Einrichtungen, Einsatz von selbstfahrenden Arbeitsmitteln und Fahrzeugen auf Baustellen, Gefahren durch Absturz oder herabfallende Gegenstände.

Diese Regelungen der DGUV Bauarbeiten gelten ausdrücklich auch für SOLO-Selbstständige!

Der Abschnitt „Begriffsbestimmungen“ definiert jetzt auch Arbeitsplatz und Verkehrswege. Diese Unterscheidung ist wichtig bei der Festlegung von Schutzmaßnahmen bei dem Thgema Absturz.

Auch ist jetzt neu, dass mit dem Aufsichtführenden bzw. der Vertretung in deutscher Sprache zu kommunizieren ist, ggf. über Dolmetscher.

Die Verwendung von Leitern wurde den Bestimmungen der TRBS 2121/2 angepasst. Leitern dürfen nur verwendet werden, wenn andere sicherere Arbeitsmittel nicht einzusetzen sind. Dies muss in einer Gefährdungsbeurteilung begründet werden. Arbeiten auf Leitern dürfen nur noch bis zu 5 m Standhöhe ausgeführt werden, ab 2 m ausschließlich zeitweilige Arbeiten z.B. Wartungsarbeiten, Inspektionsarbeiten, kurze Montagearbeiten, die nicht länger als 2 Stunden pro Arbeitsschicht dauern. Tragbare Leitern dürfen als Arbeitsplatz nur eingesetzt werden, wenn die Beschäftigten mit beiden Füßen auf einer Stufe oder Plattform stehen können.

Zum Absturz wurde die DGUV 38 auch an die staatlichen Regelungen angepasst. Verkehrswege sind ab 1 m Absturzhöhe zu sichern. Arbeitsplätze sind ab 1 m Absturzhöhe zu sichern. Ausnahmen für Dacharbeiten, Mauern über die Hand und an Fenstern wurden getrichen.

Vor der Benutzung von PSA g.A. (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) muss beurteilt werden, ob die PSA für die vorgesehene Tätigkeit geeignet ist. Der Freiraum unter dem Standplatz, geeignete Anschlageinrichtungen, mögliche Kantenbeanspruchungen sind dabei zu beachten. Außerdem sind die Beschäftigte zu unterweisen, wie sie PSA g.A. nutzen und Rettungsmaßnahmen realisieren.

Eine noch in 2020 folgende DGUV Regel wird die Inhalte der DGUV Bauarbeiten erläutern.