Maßnahmen gegen Gefährdung durch Witterungseinflüsse: Gewitter

Blitze, die Gewittergefahr

Bezüglich Gewittern und den dabei auftretenden Gefährdungen sind im Kapitel 1 der DGUV Information 214‑038 „Gewitter auf dem Vorfeld von Verkehrsflughäfen“ (bisher: BGI/GUV‑I 5144) Regelungen getroffen. Kapitel 8 dieser DGUV Information gibt eine allgemeingültige Übersicht über Verhaltensregeln bei Gewitter, zum Beispiel, ziehen Gewitter heran, sind die Arbeiten im Freien sofort einzustellen und geschützte Bereiche, zum Beispiel Fahrzeuge, aufzusuchen.

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist zu überprüfen, welche Gebäude und Aufenthaltsbereiche einen ausreichenden Blitzschutz haben müssen.  Zu umfassenden Blitzschutzsystemen gehören ein äußerer Blitzschutz und ein innerer Blitzschutz.

Zum äußeren Blitzschutz zählen Fangeinrichtung, Ableitungen und Erdungsanlagen. Mit diesen Anlagen wird der Blitzstrom vom Einschlagpunkt gefahrlos zur Erde abgeleitet.

Der innere Blitzschutz in Gebäuden ist der Potenzialausgleich für alle elektrischen Leitungen sowie Metall-Leitungen der Energie- oder Wasserversorgung durch Blitzstromableiter und Überspannungsableiter, die die entstehende Überspannung bei Blitzeinschlag auf ungefährliche Werte herabsetzen und elektronische Geräte und Anlagen schützen.

Schutz bieten Flugzeuginnenraum, Fahrzeuge und Bodengeräte mit Ganzmetallkarosserie und geschlossene Kabinen. (Kabinen wirken wie ein „Faradayscher Käfig“in den kein elektrisches Feld eindringen kann, da er leitend ist und die Ladung nach außen abwehrt.)

Bei Aufenthalt in festen Gebäuden ist zusätzlich zu beachten:

  • Kontakt mit metallischen Leitungen (Gas-, Wasser-, Heizung-, Telefon-, Fernwärme) Antennen, Geländern vermeiden
  • keine Elektrogeräte benutzen
  • nicht mit kabelverbundenen Telefonen telefonieren