Folgen von Witterungseinflüssen
Die DGUV R 112-189 „Benutzung von Schutzkleidung“ regelt bei Arbeiten im Freien die Schutzmaßnahmen gegen Gefährdungen infolge von Witterungseinflüssen.
Kälte, Nässe, Wärme, Wind, und UV-Strahlung erfordern eine Analyse der Gefährdungen und Gesundheitsfolgen durch diese Witterungseinflüsse. Es ist Wetterschutzkleidung zu tragen, wenn den Witterungseinflüssen nicht anders gemäß dem STOP Prinzip begegnet werden kann.
Aber auch aufgrund von Witterungsereignissen besteht eine erhöhte Gefahr des Stolperns, Rutschens oder Stürzens und Abstürzens. Nasses Laub, Schneeglätte, Eisglätte rutschige Eingangsbereiche sind folgen der Witterungseinflüsse, die ebenfalls in einer Gefährdungsbeurteilung bedacht werden müssen. Mögliche Schutzmaßnahmen sind die Reduzierung der Gefahren auf Grund technischer Lösungen oder organisatorischer Art. Letztendlich aber auch das Tragen von entsprechendem sicherem Schuhwerk.