Warum Leiterprüfung und durch wen
Leitern gehören in vielen Betrieben zum Alltag – und werden dabei oft übersehen, wenn es um regelmäßige Prüfpflichten geht. Dabei ist gerade ihre Nutzung mit erheblichen Unfallrisiken verbunden. Umso wichtiger ist es, dass diese Arbeitsmittel regelmäßig geprüft werden – und zwar durch eine sogenannte „befähigte Person“. Doch wie wird man zu einer solchen befähigten Person? Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) bietet dafür eine einfache, praxisnahe und kostenfreie Lösung an.
Leiterprüfung als Qualifizierungsschritt
Viele Unternehmen stehen vor der Herausforderung, geeignete Beschäftigte für die regelmäßige Leiterprüfung zu qualifizieren – und das möglichst effizient und rechtssicher, nicht teuer und nicht an zwei ganzen Tagen. Die BG HW hat genau dafür ein digitales Lernprogramm entwickelt, mit dem Beschäftigte in rund 20 Minuten zur befähigten Person geschult werden können. Die Durchführung ist unkompliziert: Das Programm kann am Arbeitsplatz oder im Homeoffice absolviert werden und endet mit einem kurzen Test. Wird dieser bestanden, wird ein Zertifikat ausgestellt – ein Nachweis, der den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung entspricht.
Damit wird aus einem Beschäftigten ein sogenannter „Leiterbeauftragter“, der nun offiziell mit der Leiterprüfung im Betrieb betraut werden kann. Der Vorteil liegt auf der Hand: Die Unternehmen sparen Zeit, externe Kosten und stellen dennoch sicher, dass ihre Leitern von sachkundigen Personen geprüft werden. Gleichzeitig wird das Sicherheitsbewusstsein der Beschäftigten gestärkt.
Leiterprüfung als gelebte Verantwortung
Mit dem niederschwelligen Zugang zur Qualifizierung ist ein wichtiger Schritt getan. Doch die Verantwortung für die regelmäßige und dokumentierte Leiterprüfung bleibt beim Arbeitgeber. Umso entscheidender ist es, dass nach der Schulung auch klare betriebliche Abläufe festgelegt werden: Wer prüft wann welche Leitern? Welche Prüffristen gelten? Und wie wird dokumentiert?
Hier haben Unternehmen Gestaltungsfreiheit. Die BGHW stellt eine eigene App zur Verfügung, mit der Leiterprüfungen einfach mobil durchgeführt und dokumentiert werden können. Alternativ können eigene Checklisten verwendet werden – wichtig ist nur, dass sie den rechtlichen Anforderungen genügen und nachvollziehbar sind.
Eine klare Beauftragung der befähigten Person ist essenziell. Das bedeutet: Die Unternehmensleitung muss schriftlich festlegen, welche Person künftig mit der Leiterprüfung betraut ist. Erst mit dieser Beauftragung wird aus dem Zertifikat gelebte Verantwortung im betrieblichen Alltag.
Praktische Impulse für Ihre Leiterprüfung
- Nutzen Sie das kostenfreie Schulungsangebot der BG HW, um intern befähigte Personen auszubilden.
- Legen Sie schriftlich fest, wer im Betrieb künftig für die Leiterprüfung zuständig ist.
- Bestimmen Sie klare Prüfintervalle und kommunizieren Sie diese transparent.
- Entscheiden Sie sich für ein einheitliches Prüfverfahren – mit App oder eigener Checkliste.
- Dokumentieren Sie jede Prüfung lückenlos und bewahren Sie die Nachweise auf – im Zweifel ist das Ihre rechtliche Absicherung.
Fazit: Einfach, effizient und rechtssicher
Die Lösung der BG HW zeigt eindrucksvoll, wie niedrigschwellig Qualifizierung im Arbeitsschutz sein kann – wenn sie praxisnah gedacht ist. Mit minimalem Aufwand lassen sich Beschäftigte zu befähigten Personen für die Leiterprüfung machen. Was es dafür braucht? Ein bisschen Zeit, einen klaren Prozess – und die Bereitschaft, Verantwortung im Unternehmen sinnvoll zu verteilen. Damit wird aus der Pflicht zur Leiterprüfung ein gelebter Beitrag zur Sicherheit im Betrieb.