Haushaltsgeräte versus professionelle Geräte
Geräte, die für den häuslichen Gebrauch bestimmt sind, unterliegen nicht alle der Maschinenrichtlinie, sofern sie unter den Anwendungsbereich der Niederspannungsrichtlinie (2006/95/EG) fallen.
Geräte für den häuslichen Gebrauch erledigen typische Haushaltsfunktionen (Waschmaschinen, Geschirrspüler, Staubsauger, Kochgeräte usw)
Vergleichbare Geräte, die für die industrielle Anwendung vorgesehen sind, fallen dagegen in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG). Diese müssen den Anforderungen dieser Richtlinie entsprechen.
Für den „häuslichen Gebrauch“ bestimmte Geräte können aber durchaus im gewerblichen/industriellen Bereich eingesetzt werden. Sie müssen für den Einsatzzweck geeignet sein und die Sicherheitshinweise des Herstellers sind zu beachten.
Der Arbeitgeber muss über eine Gefährdungsbeurteilung entscheiden, ob ein für den „häuslichen Gebrauch“ bestimmtes Gerät oder ein professionelles Gerät angeschafft werden soll. Das reicht völlig aus, so die BAuA.