FFP2 Masken gegen Covid-19, wo bleiben die Vorgaben aus dem Arbeitsschutz?

Die politische Diskussion verfestigt sich mit dem Ergebnis, dass FFP2 Masken zur Vermeidung der Ansteckung mit dem Covid-19 zu tragen sind.

Und Sie fragen sich berechtigt, was aus den Erkenntnissen des Arbeitsschutzes geworden ist?

Haben Unternehmen etwas seit Jahren zu viel Geld ausgegeben, wenn sie:

  • den Trägern der FFP-Masken über einen Betriebsarzt anbieten mussten, ihre Tauglichkeit untersuchen zu lassen?
  • die täglichen Tragezeitbegrenzungen versuchten umzusetzen?
  • nicht wussten, wie sie Beschäftigten nach 4 Tagen mit Maskeneinsatz die anderen Tage beschäftigen sollten?
  • versuchten, Masken mit Atemventil zu nehmen, weil die FFP-Masken ohne Atemventil den Körper viel zu stark belasten?
  • Schwangere nicht mit einer FFP-Maske arbeiten lassen durften?

Nein, bestimmt nicht, denn die Maßnahmen sind medizinisch-wissenschaftlich begründet!

Aber, wie kommt es, dass auf einmal der breiten Bevölkerung FFP2-Masken zugemutet werden, ohne ihre körperliche Verfassung zu berücksichtigen bzw. diese vorher sicherzustellen? Warum ist dies auf einmal für Schwangere und Menschen mit Lungenerkrankungen, Erkrankungen der Nebennieren und des Herzkreislaufsystems verträglich? Leider habe ich darauf keine Antwort.

Für Arbeitgeber sollte jedoch beim Einsatz von FFP2 Masken (auch FFP1 Masken und FFP3 Masken) gelten:

Setzen Sie FFP-Masken als Ableitungen aus einer Gefährdungsbeurteilung ein, um Ihre Beschäftigten vor Biostoffen und Stäuben sowie Aerosolen zu schützen, sollte dies gemäß der BGR/GUV-R 190 / DGUV Regel 112-190 – „Benutzung von Atemschutzgeräten“ erfolgen. Mit all den bekannten anzuwendenden und medizinisch begründeten Maßnahmen.

Setzen Sie die FFP2-Masken ein, weil das Gesundheitsministerium oder einzelne Bundesländer dies zukünftig zur Bekämpfung der Übertragung des Covid-Virus so bestimmen, so muss die Verantwortung auch bei den neuen Vorschriftengebern liegen, wenn auf sonst vorgeschriebene Maßnahmen verzichtet werden muss. Oder?