Hybride Bildschirmarbeit
Das BMAS hat arbeitsschutzrechtliche Empfehlungen für hybride Bildschirmarbeit herausgegeben. Der genaue Wortlaut ist hier beim BMAS zu finden. Diese sieben Schritte bilden ein umfassendes Konzept, das Unternehmen dabei unterstützt, hybride Arbeitsmodelle strukturiert und unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten zu gestalten.
Anbei eine kurze Zusammenfassung der Empfehlungen für hybride Bildschirmarbeit:
1.Begriffe, Anwendungsbereiche und Ziele definieren
Um die Einführung mobiler Bildschirmarbeit erfolgreich zu gestalten, ist es hilfreich, wenn alle Beteiligten ein gemeinsames Verständnis über die Begriffe, Anwendungsbereiche und Ziele entwickeln. Dazu gehört, klar zu benennen, welche Ziele mit der mobilen Arbeit verfolgt werden, etwa die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, die Reduzierung von Pendelzeiten oder die Wiedereingliederung nach Krankheit. Es gilt der Grundsatz der doppelten Freiwilligkeit: Beschäftigte haben keinen Rechtsanspruch auf Bildschirmarbeit zuhause aber der Arbeitgeber kann es auch nicht einseitig anordnen. Die Vereinbarung sollte zudem regeln, ob mobile Bildschirmarbeit auch an anderen Orten als dem möglich ist, wie z. B. unterwegs, auf Dienstreisen oder im Rahmen einer „Workation“. Hierbei hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrechte, die berücksichtigt werden müssen.
2. Geeignete mobile Bildschirmtätigkeiten festlegen
Nicht jede Bildschirmtätigkeit kann ortsunabhängig ausgeführt werden. Deshalb sollten Arbeitgeber und Beschäftigte gemeinsam festlegen, welche Aufgaben mobil erledigt werden können. Gründe für Einschränkungen könnten die Notwendigkeit zur Anwesenheit, Datenschutzanforderungen oder spezielle technische Voraussetzungen sein. Die Wahl des Arbeitsortes unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats, ebenso wie die Planung des Arbeitsablaufs. Auch in Unternehmen ohne Betriebsrat sollten die Mitarbeitenden in den Entscheidungsprozess einbezogen werden, um für alle Beteiligten Klarheit und Handlungssicherheit zu schaffen.
3. Zeitliche Rahmenbedingungen für hybride Bildschirmarbeit festlegen
Um die hybride Bildschirmarbeit erfolgreich zu gestalten, sollten klare zeitliche Regelungen getroffen werden. Es sollte vereinbart werden, wie viele Stunden pro Woche oder an welchen Tagen die Arbeit außerhalb des Betriebs stattfinden darf und ob es bestimmte Tage gibt, an denen eine Anwesenheitspflicht besteht. In Desksharing-Modellen, bei denen sich mehrere Mitarbeitende Arbeitsplätze teilen, sollte zusätzlich geregelt werden, wie die Planbarkeit der Präsenzarbeit sichergestellt wird. Der Betriebsrat ist auch hier frühzeitig in die Planungen einzubeziehen, um die Interessen der Beschäftigten zu wahren.
4. Regelungen zur Kostenaufteilung
Eine transparente und faire Kostenregelung für mobile Bildschirmarbeit ist entscheidend, um Konflikte zu vermeiden. Grundsätzlich trägt der Arbeitgeber die Kosten für notwendige Arbeitsmittel und Schutzmaßnahmen, unabhängig vom Arbeitsort. Vereinbarungen, in denen Beschäftigte eigene Geräte verwenden („Bring your own device“), sind möglich und können in betrieblichen oder tariflichen Regelungen festgelegt werden. Eine klare Verteilung der Kosten sorgt für Planungssicherheit und vermeidet Unsicherheiten.
5. Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen
Auch für hybride Arbeitsmodelle ist eine Gefährdungsbeurteilung notwendig, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Beschäftigte sollten dabei durch Checklisten unterstützt werden, mit denen sie ihre Arbeitsbedingungen, wie die ergonomische Ausstattung des Arbeitsplatzes, selbst überprüfen können. Auf Basis der Ergebnisse legt der Arbeitgeber die erforderlichen Schutzmaßnahmen fest, um ein sicheres und motivierendes Arbeitsumfeld zu schaffen.
6. Beschäftigte informieren und unterweisen
Beschäftigte, die hybrid arbeiten, müssen gut informiert und geschult werden, um ihre Arbeitsbedingungen selbstständig mitgestalten zu können. Arbeitgeber sollten auf die besonderen Mitwirkungspflichten bei mobiler Arbeit hinweisen und die Mitarbeitenden durch Schulungen und Informationen – z. B. per E-Mail, Intranet oder in Teammeetings – in die Lage versetzen, eigenverantwortlich für ihre Arbeitsbedingungen zu sorgen. Dabei ist auch auf ihre Mitwirkung bei Wirksamkeitskontrollen hinzuweisen, um die Einhaltung von Sicherheits- und Schutzstandards zu gewährleisten.
7. Maßnahmen auf Wirksamkeit kontrollieren und anpassen
Der Arbeitsschutz erfordert regelmäßige Kontrollen, um sicherzustellen, dass die getroffenen Maßnahmen wirksam sind. Arbeitgeber können beispielsweise Befragungen oder Checklisten nutzen, um die Bedingungen am mobilen Arbeitsplatz zu überprüfen. Wenn sich wesentliche betriebliche Rahmenbedingungen ändern – etwa durch Einführung von Desksharing oder Anpassungen im zeitlichen Rahmen – sollten alle Schritte erneut durchlaufen werden, um die Regelungen anzupassen. Auch bei individuellen Veränderungen, wie einem Wohnortswechsel oder einer neuen Tätigkeit, sollte der Prozess angepasst werden, um stets die Sicherheit und Effizienz der mobilen Arbeitsumgebung zu gewährleisten.