Die DGUV Information 211-041 und ASR 1.3 geben eindeutige Klärung zur Nutzung von Sicherheitskennzeichen.
Bei Neubau und wesentlicher Änderung sind stets neue Sicherheitskennzeichen anzuwenden. Auch wenn das Objekt auf einem Betriebsgelände steht, bei dem in anderen Objekten weiterhin die alten Kennzeichen beibehalten bleiben.
In einem Objekt sollten immer nur die alten oder neuen Sicherheitskennzeichen angebracht sein. Es kann also bei Austausch auch ein altes Zeichen genutzt werden.
Wird ein bestehendes Brandschutzzeichen durch ein neues Brandschutzzeichen ersetzt, müssen alle vorhandenen Brandschutzzeichen durch das neue Zeichen ersetzt werden.
Wenn eine Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass die generelle Weiternutzung der alten Kennzeichen nicht zu Sicherheitsproblemen führen, können sogar generell die alten Sicherheitskennzeichen beibehalten werden. Voraussetzung: in einem Objekt sind alle SIchetrheitskennzeichen alt.