Voraussetzungen für digitale Betreuung: Was muss erfüllt sein?
Seit der Aktualisierung der DGUV Vorschrift 2 im April 2025 ist die Online-Betreuung von Unternehmen durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit unter klar definierten Bedingungen erlaubt. Damit wird ein wichtiger Schritt getan, um Arbeitsschutz an die digitalen Möglichkeiten unserer Zeit anzupassen. Allerdings gilt: Nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch fachlich sinnvoll. Deshalb sind die Voraussetzungen für digitale Betreuung eindeutig geregelt.
Zentral ist die persönliche Grundkenntnis des Betriebs: Bevor Beratung virtuell erfolgen kann, müssen Betriebsärzte oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit den Betrieb vor Ort besucht haben. Nur so lässt sich ein verlässliches Bild der Arbeitsbedingungen gewinnen.
Darüber hinaus dürfen keine sachlichen Gründe für Präsenz bestehen – also keine Umstände, die zwingend eine Begutachtung oder Beratung vor Ort erfordern, etwa bei komplexen Gefährdungsanalysen oder bei besonderen betrieblichen Risiken.
Schließlich muss eine angemessene digitale Infrastruktur vorhanden sein. Ohne stabile Internetverbindung und ausreichend Bandbreite verliert die virtuelle Betreuung ihre Effizienz und kann ihre Aufgabe nicht erfüllen. Erst wenn alle drei Bedingungen gegeben sind, kann digitale Betreuung bis zu einem Drittel der gesamten Betreuungsleistungen umfassen.
Anwendungsbereiche der digitale Betreuung: Wo liegt der Nutzen?
Die neue Regelung eröffnet vielfältige Einsatzmöglichkeiten. Typische Beispiele sind:
- Beratung des Unternehmers zu organisatorischen Fragen des Arbeitsschutzes.
- Sitzungen von Arbeitsschutzausschüssen, die virtuell effizient durchgeführt werden können.
- Gefährdungsbeurteilungen, die in bestimmten Bereichen auch digital unterstützt oder begleitet werden können.
Der entscheidende Vorteil liegt in der Flexibilität: Unternehmen können Termine einfacher in den Betriebsalltag integrieren, ohne dass Anfahrten oder lange Abstimmungsprozesse erforderlich sind. Gleichzeitig bietet die digitale Betreuung mehr Effizienz, da Zeitaufwand reduziert und Ressourcen geschont werden. Besonders für kleinere und mittelständische Betriebe kann dies eine spürbare Entlastung darstellen.
Digitale Betreuung: Impulse für die Praxis
Für Arbeitgeber und Führungskräfte ergibt sich daraus ein klarer Handlungsauftrag:
- Prüfen Sie, welche Betreuungsleistungen digital sinnvoll umgesetzt werden können – und wo Präsenz weiterhin notwendig bleibt.
- Sorgen Sie für eine stabile digitale Infrastruktur, damit Beratungen nicht an technischen Hürden scheitern.
- Nutzen Sie die Flexibilität, um Beratungsintervalle zu optimieren und schneller auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren.
- Dokumentieren Sie digitale Leistungen transparent, um den Vorgaben der DGUV Vorschrift 2 gerecht zu werden.
Für Fachkräfte und Betriebsärzte bedeutet die Neuerung, dass ihre Arbeit nicht nur flexibler, sondern auch ortsunabhängiger wird. Gleichzeitig bleibt die persönliche Beziehung zum Betrieb ein wesentlicher Bestandteil jeder Betreuung.
Fazit
Die Aktualisierung der DGUV Vorschrift 2 ist ein wichtiger Schritt in Richtung Modernisierung. Digitale Betreuung macht Arbeitsschutz flexibler, effizienter und zeitgemäßer – ohne die notwendige Präsenzbetreuung vollständig zu ersetzen. Entscheidend ist der richtige Mix: Digitale Angebote ergänzen den persönlichen Kontakt, sie ersetzen ihn nicht. Für Unternehmen eröffnet sich damit die Chance, Arbeitsschutz nachhaltiger und praxistauglicher zu gestalten – angepasst an die Realitäten einer zunehmend mobilen Arbeitswelt.
Die neue DGUV V2 finden Sie hier bei der DGUV