Die unterschätzten Vereinbarungen mit der Feuerversicherung, Teil 2 die ASF

Die ASF (Allgemeine Sicherheitsvorschriften der Feuerversicherer)

Die ASF aus Ihrem Vertrag mit der Feuerversicherung sollten sehr ernst genommen werden. Das Nichteinhalten der ASF gilt als Vertragsbruch.

Die ASF fordern unter anderem folgende Aspekte:

  • Einhaltung der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften
  • korrekte Wahl der Handfeuerlöscher
  • Bereitstellung von Brandschutzhelfern und einer Brandschutzordnung
  • Einhalten eines Rauchverbots, ggf. Raucherzonen und eigene Abfallbehälter stehen zur Verfügung
  • Sicherheitsvorschriften sind den Vorgesetzten bekannt gemacht
  • die ASF hängt aus und wird unterwiesen
  • Wartung von Brandschutztüren erfolgt
  • Prüfung der Räumlichkeiten nach Arbeitsende durch zuverlässige Personen (nicht benötigte Elektrogeräte sind ausgeschaltet, Abfall ist entsorgt, Brandschutztüren sind geschlossen
  • Feuergefährliche Arbeiten erfolgen nur auf Grund eines Erlaubnisscheins. Nach feuergefährlichen Arbeiten wird eine Brandgefahr ausgeschlossen und für mind. 2 Stunden eine Brandwache gestellt
  • Private Elektrogeräte sind genehmigt und organisiert.
  • Staub wird entfernt, wenn er > 1 mm dick ist
  • Elektroanlagen sind gemäß VDE ausgelegt

Eine lange Liste von Forderungen, die nicht jedes Unternehmen ohne weiteres vorweisen kann. Doch stellt sich auch die Frage, wie die erfolgte Umsetzung nachgewiesen werden kann. Denn Sie als Unternehmer oder Unternehmensvertreter müssen im Schadensfall den Nachweis erbringen, nicht grob fahrlässig gehandelt zu haben, auch wenn Sie es tatsächlich nicht getan haben.

So führen Sie einen Nachweis, damit Ihre Feuerversicherung im Schadensfall zahlt

Sie organisieren, dass mindestens folgende Dokumente erstellt und aktuell gehalten sowie Aufgaben dokumentiert erledigt werden:

  • Gefährdungsbeurteilung gemäß TRGS 800
  • regelmäßigen Schulungen der Brandschutzhelfer
  • Einbindung der Brandschutzhelfer als Evakuierungshelfer
  • jährliche interne Evakuierungsübungen
  • nachweisliche Unterweisung der Beschäftigten
  • Nachweise der durchgeführten Prüfungen prüfpflichtiger Einrichtungen (Feuerlöscher, Hydranten, Brandschutztüren, Rauchschutztüren, Rauch-Wärme-Abzüge, Elektrogeräte, usw.
  • durchgeführte Begehungen und Kontrollen
  • ergreifen von notwendigen Maßnahmen

Wenn Sie diese Aufgaben ernst nehmen, sind Sie auf dem richtigen Wege nicht nur die ASF zu erfüllen, sondern guten vorbeugenden Brandschutz zu betreiben. Und Sie können sicherer sein, dass im Falle eines Brandes die Versicherung auch zahlt.