Die unterschätzten Vereinbarungen mit der Feuerversicherung, Teil 1

Was beinhaltet der Vertrag mit der Feuerversicherung?

Wer hat den Vertrag mit seiner Feuerversicherung gelesen? Und dabei auch auf das Kleingedruckte im Vertrag mit der Feuerversicherung geachtet? Meiner Erfahrung nach die allerwenigsten.

Die ASF im Vertrag mit der Feuerversicherung

Wer denn wirklich den Vertrag gelesen hat, wird auf die Klausel gestoßen sein, dass die ASF – Allgemeine Sicherheitsvorschriften der Feuerversicherer – anzuwenden sind. Der juristische Titel heißt VdS 2038.

Für wen gelten die ASF der Feuerversicherung?

Die ASF gelten allgemein für jedes versichertes Unternehmen, unabhängig der Unternehmensgröße oder Branche.

Die ASF werden im Versicherungsvertrag aufgeführt und gelten damit für das versicherte Unternehmen verbindlich.

Was, wenn die ASF der Feuerversicherung nicht eingehalten werden?

Das Nichteinhalten der ASF gilt als Vertragsbruch. Ein Vertragsbruch entbindet die andere Seite unter Umständen vom Vertrag. Für den Unternehmen heißt dies, wenn er die ASF nicht eingehalten hat, besteht die Gefahr, dass die Feuerversicherung nicht zahlt. Gegebenenfalls ist dies vor Gericht zu klären. Das Gericht bezieht sich dabei auf das Versicherungsvertragsgesetz. Der § 26 des Versicherungsgesetzes: „Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung ist der Versicherer berechtigt, seine Zahlungsleistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen“ macht deutlich, dass eine grobe Fahrlässigkeit im Brandschutz im schlechtesten Fall bedeuten kann, dass die Versicherung nichts zahlen muss. Bei einer leichten Fahrlässigkeit muss die Feuerversicherung zahlen. Die Crux ist, das Eine vom Anderen zu unterscheiden. Die Nachweispflicht liegt auf der Seite des Versicherten.

Lesen Sie weiter im 2. Teil