Lärm auf Baustellen
Die ASR Lärm wurde mit Datum vom 24.03.2021 überarbeitet veröffentlicht. Die wichtigste Änderung betrifft die Baustellen. Wie in der Vorgängerversion angegeben, wurde jetzt das Thema Lärm auf Baustellen neu aufgenommen. Die Vorgaben finden sich unter dem neuen Abschnitt 9.
Vorgaben zum Lärm auf Baustellen
Lärmschutz als solcher muss gemäß einer Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden (Siehe Abschnitt 6 und 7, außer 7.2 und 7.3). Es gelten jedoch die konkreten Anforderungen des Abschnitts 5 (Pegelwerte für Tätigkeiten an Arbeitsplätzen in Arbeitsräumen sowie raumakustische Anforderungen an Arbeitsräume) nicht für Arbeitsräume auf Baustellen, die für die Dauer der Bauarbeiten eingerichtet sind. Nur bezüglich der eingerichteten Büroarbeitsplätze für die Dauer der Bauarbeiten soll ein äquivalenter Dauerschallpegel LpAeq von 70 dB(A) nicht überschritten werden, weshalb Maßnahmen zum Lärmschutz eingeplant werden müssen.
Zur neuen ASR „Lärm“ auf der Seite der BAuA geht es hier.