Aktualisierte TRGS 900

TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“

Die aktualisierte TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ erschien am 27.10.2020. Die TRGS 900 regelt, bei welcher Konzentration in der Luft und durch das Einatmen eines Stoffes akute oder chronische schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit im Allgemeinen nicht zu erwarten sind.

Geändert wurden unter anderem in der TRGS 900:

  • Die Bedeutung des Kürzels „H“ in der Grenzwert-Tabelle. Berühren die Stoffe mit „H“ die Haut, dann sind diese gem. §4 GefStoffV als gesundheitsschädigend einzustufen. (Siehe TRGS 900, Nummer 2)
  • Die Tabelle zu Arbeitsplatzgrenzwerten in der TRGS 900 wurde um weitere Gefahrstoffe ergänzt.
  • Es erfolgten weitere Einträge im Verzeichnis der CAS-Nummern.
  • Verantwortliche müssen neben der TRGS 900 auch weitere Vorgaben, wie z.B. die TRGS 903 „Biologische Grenzwerte“ berücksichtigen.