Aktualisierte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel

Was ist neu, in der geplanten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel?

Die geplante SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel gibt unter 4.2.3 Empfehlungen bezüglich der Lüftung. Die Arbeitsstättenregel ASR A3.6 „Lüftung“ wird bezüglich der Pandemie ergänzt.

Das Lüften sollte verstärkt erfolgen, um die potentiell virenbelastete Raumluft durch kontaminationsfreier Außenluft zu ersetzen. Dafür sind die Lüftungshäufigkeit zu erhöhen, die Lüftungszeiten zu verlängern und der Luftvolumenstrom zu erhöhen.

Die Luftqualität kann durch eine CO2-Messung erfolgen. Um die Virenlast niedrig zu halten ist der Referenzwert 1000 ppm CO2 zu unterschreiten. Messgeräte wie CO2-Ampeln sind nutzbar.

Lüftungsintervalle können anhand des Raumvolumen, Personenbelegung, körperlicher Aktivität und Luftwechsel errechnet werden. Zur Verfügung stehen Lüftungsrechner und Apps.

BGN-Lüftungsrechner

Die in der ASR A3.6 genannten Lüftungshäufigkeit sollte erhöht werden. Mittels Stoßlüften (Querlüften) über die gesamte Öffnungsfläche der Fenster für mind. 3 Minuten im Winter und mind. 10 Minuten im Sommer.

Für nicht ununterbrochen laufende RLT-Anlagen sind die Betriebszeiten vor und nach der Benutzung der Räume auszudehnen. Für Büroräume wird eine Verlängerung von 2 Stunden empfohlen.

Um die Virenkonzentration zu reduzieren, werden konkret Filter empfohlen.

Bei dem Einsatz von Sekundärluftgeräten wie Ventilatoren, Klimageräten oder Heizlüftern muss ein ausreichender Austausch der Innenraumluft mit der Außenluft sichergestellt sein. Solche Geräte sollten nur anhand einer Gefährdungsbeurteilung in Räumen mit Mehrpersonenbelegung eingesetzt werden, um den Luftstrom mit virenbelasteten Aerosolen nicht zu anderen Personen zu lenken.