Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung – Maßnahmen und Ziele

Die Erste Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 11. März 2021 hat folgende Aspekte im Fokus, die sofort umzusetzen sind und bis zum 30.04.2021 gelten:

  • Kontaktreduzierung im Betrieb unter anderem durch Homeoffice
  • Das Betriebliche Hygienekonzepte gemäß dem neuen §3 gilt insbesondere nach der Wiederaufnahme von betrieblichen Tätigkeiten nach der Aufhebung von infektionsschutzrechtlichen Untersagungen und Beschränkungen (Dienstleistungsbetriebe und Einzelhandel)
  • Homeoffice, wobei die Arbeitgeber verpflichtet sind, dieses anzubieten aber die Arbeitnehmer das Angebot nicht annehmen müssenMundschutz und FFP2-Masken müssen  nun auch beim Verlassen des Arbeitsplatzes getragen werden

Der gesamte Text der Esten Änderungsverordnung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ist hier zu finden.